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Piratenpartei klagt vor Bayerischem Verfassungsgerichtshof

München – Angestoßen von der sogenannten Beschäftigungsaffäre im Bayerischen Landtag und den neuesten Enthüllungen des Parteienkritikers Hans Herbert von Arnim strebt die Piratenpartei eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) an. Der VfGH soll klären, inwieweit Abgeordnete die bayerische Verfassung verletzt haben, konkret: das Bayerische Fraktionsgesetz (BayFraktG) und das Bayerische Abgeordnetengesetz (BayAbgG). Mit Blick auf von Arnims Recherchen soll unter anderem geprüft werden, ob es Anhaltspunkte für eine versteckte Parteienfinanzierung gibt.

Nach Ansicht der Piratenpartei sind die Bewilligung der Fraktionsmittel im Haushaltsplan, die Anhebung der Diäten und die Kostenpauschalen so intransparent, dass eine Kontrolle oder Begrenzung kaum möglich ist. Darüber hinaus verstoße die Doppelalimentierung von Staatsministern gegen das Grundprinzip der Gewaltenteilung. Die PIRATEN bündeln mit ihrer Klage die vielfältig artikulierte und möglicherweise gerechtfertigte Kritik.

Die Piratenpartei Oberbayern stellt die Initiative auf einer Pressekonferenz vor am
Freitag, 30. August 2013, ab 11:00 Uhr, PresseClub München.

Gesprächspartner
Roland JUNGNICKEL, Landtagskandidat München-Obergiesing, Stkr. 103
Anna LANG, Landtagskandidatin Erding, Stkr. 115
Martin LIEBE, Landtagskandidat München-Schwabing, Stkr. 108
Patrick RATZMANN, Fraktionsgeschäftsführer in Schleswig-Holstein

Moderation
Dr. Olaf Konstantin KRUEGER

Um Anmeldung zur Pressekonferenz wird gebeten bis
Donnerstag, 29. August 2013, 19:00 Uhr, E-Mail: leakadealer (bei) m-publishing (Punnkt) net

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