Spenden

Steuer-Tipp: Bis zu einer Höhe von 1.650 EUR (3.300 EUR bei Ehepaaren) pro Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach §34g EStG geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu 50% direkt steuermindernd aus. Das bedeutet, für jeden Euro Spende erhält man 50 Cent Steuerminderung. Hat man in einem Jahr mehr als 1.650 EUR (bzw. 3.300 EUR) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, kann man darüber hinaus gehende Spenden bis zu weiteren 1.650 EUR (3.300 EUR bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach §10b EStG geltend machen. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wie viel man hier konkret spart, hängt vom eigenen Steuersatz ab. Wenn Sie uns im Feld »Verwendungszweck« der Überweisung Ihren Namen und Ihre Anschrift mitteilen, dann übersenden wir Ihnen eine formelle Zuwendungsbestätigung bzw. eine Spendenbescheinigung zur Einreichung beim Finanzamt.

Kontodaten des Bezirksverbandes Oberbayern

Empfänger: PIRATEN BzV Oberbayern
Kontonummer: 22248165
BLZ: 70250150
IBAN: DE43 70250150 00 22248165
Bank: Kreissparkasse München-Starnberg
Verwendungszweck: Spende von “Dein Name“ an BzV Oberbayern

Einzugsermächtigung

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Zusätzliche Nachricht:

Hiermit erteile ich der Piratenpartei Oberbayern die Erlaubnis von meinem Konto den angegebenen Betrag als Spende für den Bezirksverband abzubuchen.

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