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Medizinisch-Psychologische Untersuchung: Landtagskandidat der Piraten fordert Abschaffung

Hans Kähsmann, Landtagskandidat der Piratenpartei in Altötting, will die "Medizinisch-Psychologische Untersuchung" abschaffen. Foto CC-BY-SA 3.0 Olaf Konstantin Krueger
Hans Kähsmann, Landtagskandidat der Piratenpartei in Altötting, will die „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“ abschaffen. Foto CC-BY-SA 3.0 Olaf Konstantin Krueger

Altötting – Der Landtagskandidat der Piratenpartei im Stimmkreis Altötting, Hans Kähsmann, fordert die sofortige Abschaffung der „Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)“. Die MPU ist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis erforderlich und nur in Deutschland üblich.

Nach Ansicht der ehemaligen Richterin am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Renate Jäger, verstößt diese Untersuchung gegen die Menschenrechte. Dies bestätigt Kähsmann nach fünf negativen Untersuchungen. Wie europaweite Studien belegten, habe die MPU in Deutschland nicht zur Verbesserung der Verkehrsicherheit beigetragen. Falls der allenthalben vorgeschobene Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer ernst gemeint sei, könne nur der seit 20 Jahren in der Testphase befindliche „Alco-Blocker“ eingeführt werden, erläutert der PIRAT.

Obwohl bekannt ist, so Kähsmann, dass 50 Prozent der Prognosen falsch seien, griffen die Führerscheinstellen allein aufgrund der Aussage eines Psychologen massiv in die Grundrechte von Führerscheinbewerbern ein. Der Gesetzgeber habe ihnen die Aufgabe übertragen, die Nachvollziehbarkeit der Gutachten zu überprüfen. „Leider sind sie mit ihrer fachlichen Qualifikation nicht in der Lage, diese Überprüfungsfunktion auszuüben: Wie wäre es sonst möglich, dass sie keinen der 100 bis 150 potenziellen Fehler entdeckten, die nach Aussage der Psychologen Dr. Rudolf Sponsel und Irmgard Rathsmann-Sponsel in den MPU-Gutachten festgestellt wurden?“ Wie ein Richter am Landgericht München treffend ausführte, könne Wahrsagerei keine Grundlage für die Rechtsprechung sein.

Da sie bei den Explorationsgesprächen nicht anwesend und Zeugen oder maschinelle Aufzeichnungen in der Regel nicht zugelassen sind, müsste jeder Widerspruch des Probanden zur Unverwertbarkeit des Gutachtens führen. Die vorgelegten Fakten und Gutachten werden jedoch ignoriert und damit das Grundrecht des rechtlichen Gehörs missachtet. „In der Praxis sieht es so aus, dass allein der subjektiven Aussage des Psychologen geglaubt wird“, sagt Kähsmann.

Die für die gerichtliche Überprüfung der Versagungsbescheide zuständigen Verwaltungsgerichte würden diese Bescheide in 98 Prozent der Fälle durchwinken, obwohl auch sie nicht über die hierfür unabdingbaren Fachkenntnisse verfügten. Normalerweise müssten sie einen Gutachter hinzuziehen, wenn Widersprüche nicht völlig aufgeklärt werden können.

Der beim Verwaltungsgericht München zuständige Präsident Harald Geiger hält vor MPU-Foren Vorträge über die Definition des unbestimmten Rechtsbegriffes „Fahreignung“ und kommt zu dem Schluss, dass es unbefriedigend ist, wenn ein Verwaltungsbeamter gleichzeitig für die Definition und für die Umsetzung eines Rechtsbegriffes zuständig ist.

In seinen Verhandlungen ist diese Ansicht nicht mehr relevant, womit ernsthafte Zweifel an seiner Unbefangenheit anzumelden sind. Die eindeutigen Definitionen von Oberverwaltungsgerichten und des Bundesverwaltungsgerichts rücken dabei in weite Ferne, obwohl diese die Forderungen der MPU-Psychologen als „regelmässig unangemessen“ betrachten.

„Da sich die Zahl der monopolistisch organisierten MPU-Stellen in den letzten Jahren verachtfacht hat, obwohl die Zahl der mit einer MPU bedrohten Delikte eindeutig rückläufig ist, werden auch hier die Interessen einer breit gefächerten MPU-Lobby über die Grundrechte des Bürgers gestellt“, schlußfolgert Kähsmann. Dem Landtagskandidaten der PIRATEN zufolge gilt es, dieser Tendenz „entschieden entgegenzutreten“. Die Piratenpartei hat sich dies zu einer ihrer Hauptziele gemacht.

 

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