Beitrag erschienen bei der Flaschenpost
Am 23. 6.2015 stellten die Piraten in Meerbusch eine Anfrage um herauszufinden, in welchem Umfang die Stadt die Meldedaten ihrer Bürgerinnen und Bürger “verkauft”. Mitte August 2015 antwortete die Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage. Sie legte offen, dass im Jahr 2014 ungefähr 3300 Datensätze der Bürger über angefragte Melderegisterdaten weitergegeben wurden und die Stadt dafür rund 16.200 Euro Gebühren kassierte. Die örtliche Presse berichtete über die Ergebnisse der Piraten- Anfrage. Das hat sicherlich einige Bürger wachgerüttelt, die sich fragten, was sie gegen die Preisgabe ihrer Daten tun können.
Rechtlicher Hintergrund solcher “Meldedatenverkäufe” ist das im Jahr 2013 zuletzt geänderte Meldegesetz. Laut diesem Gesetz ist es Kommunen gestattet, die Meldedaten gegen eine Gebühr weiterzugeben. Die Gebührenordnung des Landes NRW sieht 7 Euro pro Datensatz vor. Massenabfragen “über das Kundenportal für Power-User”, also die Weitergabe der Meldedaten an Privatunternehmen, sind günstiger. Da kostet ein Datensatz nur 4 Euro. Letzteres ermöglicht Abfragen in größerem Stil über das Internet. Inkassofirmen, Adresshändler oder die Werbewirtschaft haben daran maßgebliches, wirtschaftliches Interesse.
Bürgerinnen und Bürger können der Weitergabe ihrer Daten widersprechen, doch den meisten Einwohnern ist dies nach wie vor nicht bewusst. Lediglich 200 Bürgerinnen und Bürger hatten in Meerbusch von ihrem Recht Gebrauch gemacht.
Ratsherr Marc Janßen (Piraten) hat sich nicht nun vorgenommen, die Bürgerinnen und Bürger durch Infostände besser zu informieren und dort das entsprechende Widerspruchsformular zu verteilen. Auch auf der Internetseite der Piraten aus Meerbusch können interessierte Bürger die Anfrage sowie die Antwort lesen und das Widerspruchsformular, das die Weitergabe ihrer Meldedaten verhindert, herunterladen.
Wenn im Oktober 2015 der nächste Optoutday stattfindet, ist es sicher auch für andere Piraten eine gute Idee vorher eine ähnliche Anfrage zu stellen und dadurch herauszufinden, in welchem Umfang die eigene Kommune Meldedaten weitergibt, aber auch welche Gebühren sie 2014 dafür eingenommen hat. Durch diese wichtigen Infomationen können Bürgerinnen und Bürger gezielt aufklären werden.
Seit Veröffentlichung der Anfrage, wurde das Widerspruchsformular bereits über 300 Mal heruntergeladen – Piraten wirken!
Es sollte einmal geprüft werden, ob das nicht gegen das Datenschutzgesetz verstößt und gegen das Grundgesetz. Wenn ein Bürger nicht will, dass seine Wohnadresse öffentlich bekannt ist, hat er ein Recht dazu ( siehe Grundgesetzt ).
Zumindest ist es moralisch verwerflich, dass Behörden anfangen, Bürger zu verrammschen.