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Deutscher Bundestag entscheidet: Wasser ist KEIN Menschenrecht

Am 28. Februar fanden im Deutschen Bundestag zwei namentliche Abstimmungen zur Trinkwasserversorgung statt. Zum Einen wurde ein Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN behandelt, der sich gegen eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung durch die Hintertür aussprach. Ein zweiter Antrag der Fraktion DIE LINKE forderte die Anerkennung von Wasser als Menschenrecht.

Die Pressemeldungen der letzten Wochen sprechen über alle Parteigrenzen hinweg eine eindeutige Sprache: Alle Parteien positionieren sich scheinbar klar gegen eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung. So sprach sich beispielsweise auch Stephan Mayer, CSU-Bundestagsabgeordneter unseres Wahlkreises Altötting, öffentlich gegen eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung aus.

In der Ausgabe des Oberbayerischen Volksblattes vom 24. Januar sagte MdB Stephan Mayer: „Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit hochwertigem Trinkwasser darf auf gar keinen Fall von betriebswirtschaftlichen Motiven bestimmt werden“. Weiter sagt er dort: „Alle Versuche, dieses bewährte System zu verändern, sind mit Blick auf die Gesundheit und die Versorgungssicherheit in den Kommunen strikt abzulehnen“. Mit dieser Aussage versuchte MdB Stephan Mayer den Wählern den Eindruck zu vermitteln, die Mehrheitsmeinung der Bürgerinnen und Bürger seines Wahlkreises zu vertreten.

So wäre eigentlich davon auszugehen gewesen, dass sich eine überparteiliche Ablehnung auch im Abstimmungsergebnis der Anträge widerspiegeln sollte. In der namentlichen Abstimmung stimmten die Fraktionen der CDU/CSU sowie der FDP jedoch plötzlich mehrheitlich gegen die beiden Anträge. Besonders heikel dabei: Der Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN war nahezu deckungsgleich mit einem Beschluss des Parteitags der CDU vom Dezember 2012, sodass die Abgeordneten der Unionsparteien eigentlich hätten dafür stimmen müssen.

Dabei wirft das persönliche Abstimmungsverhalten des Bundestagsabgeordneten Stephan Mayer Fragen auf. Dies vor allem, da er sich – wie oben aufgezeigt – öffentlich doch so deutlich gegen jegliche Versuche einer Privatisierung der Wasserversorgung ausspricht. Interessanterweise gab es jedoch seinerseits bei der Abstimmung zum Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine klare Stimmenthaltung. Beim Antrag „Wasser als Menschenrecht“ stimmte MdB Stephan Mayer, zusammen mit der gesamten Unionsfraktion, dann sogar gegen den Antrag. Bei beiden Abstimmungen zeigte MdB Stephan Mayer damit, entgegen seinen vorher öffentlich getätigten Versprechungen, dass er keine Vorbehalte gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung hegt. Anders lässt sich sein Abstimmverhalten hier nicht deuten.

Hans-Peter Rotter, Kreisvorsitzender und Landtagskandidat der PIRATEN in Mühldorf, dazu: „Das Abstimmungsverhalten des Bundestagsabgeordneten Stephan Mayer in dieser für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes so elementaren Thematik ist ein unerhörter und enttäuschender Vorgang. Einen ‚Volksvertreter‘, bei dem Schein und Sein derart drastisch auseinander klaffen, haben die Bürger unseres Wahlkreises wahrlich nicht verdient.“

Auch nach Ansicht von Frank Zimmermann, Bundestagskandidat der PIRATEN für den Wahlkreis Altötting, ist dieses Abstimmungsverhalten nicht hinnehmbar. „Bei dieser Abstimmung ging es wohl mehr darum, wer den Antrag gestellt hatte, und nicht um Sachpolitik. Dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einem klaren Nein zur Privatisierung der Trinkwasserversorgung kamen die Abgeordneten der Regierungskoalition jedenfalls nicht nach.“

Die PIRATEN sprechen sich ganz entschieden für eine Beibehaltung der kommunalen Wasserversorgung aus. Anders als die Regierungskoalition, die in diesem wie auch in vielen weiteren Fällen bei Abstimmungen anders handelt, als den Bürgern öffentlich versprochen, stehen die Piraten für eine ehrliche und verlässliche Politik, die den Bürger in die Entscheidungsprozesse einbindet.

Der Vorstand
Piratenpartei Deutschland
Kreisverband Mühldorf am Inn

 

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