Berlin/München – Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben die Einführung einer Drei-Prozent-Hürde für den Einzug in das Europäische Parlament beschlossen. Die Neuregelung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht am 9. November 2011 die bisher geltende Fünf-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt hatte.[1] Die Richter hatten ihr Urteil mit einer Verletzung der Chancengleichheit zwischen den Parteien begründet und das Argument verworfen, die Hürde verhindere eine übermäßige Parteienzersplitterung im Europaparlament. Sie verwiesen dabei auf die bereits 162 im Parlament vertretenen Parteien aus 27 EU-Mitgliedsländern. Die jetzige Wahlrechtsreform wurde erneut mit der Gewährleistung einer verlässlichen Mehrheitsbildung und eines reibungslosen Funktionierens der europäischen Exekutive begründet. Die Fraktion der Partei DIE LINKE hat das Vorhaben wegen rechtlicher und politischer Bedenken geschlossen abgelehnt.
Zu diesem europapolitischen Thema erklärt Dr. Olaf Konstantin Krueger, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Oberbayern und Bezirkstagsdirektkandidat im Stimmkreis 127 Rosenheim-West:
„Sperrklausel bleibt Sperrklausel – unabhängig von ihrer Höhe. Belgien, die Niederlande und Luxemburg haben keine Klausel für die Wahl, Irland und Dänemark auch nicht. Finnland, Estland und Bulgarien wählen ohne Sperrklausel. Spanien, Portugal und Malta haben ebenfalls keine. Was machen diese demokratischen EU-Staaten falsch, was Deutschland richtig zu machen vorgibt?
Klar ist: Sperrklauseln, die Parteien und politische Vereinigungen mit einem bestimmten Ergebnis von der Sitzvergabe ausschließen, nehmen diesen Listen die wahlrechtliche Bedeutung. Die Klauseln verstoßen gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien. Das Bundesverfassungsgericht hat schon klargestellt, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Europawahl 2009 eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen bewirkt hat: In Deutschland hatten so rund 2,8 Millionen Stimmen, mithin 10,8 Prozent der abgegebenen gültigen Wahlstimmen, keinen Erfolgswert.
Karlsruhe hat außerdem klargestellt, dass eine Parlamentswahl nicht nur das Ziel hat, eine Repräsentativkörperschaft zu schaffen, sondern auch ein funktionierendes Vertretungsorgan hervorzubringen. Für das Europäische Parlament hat das Bundesverfassungsgericht allerdings die verfassungsrechtliche Begründung einer Sperrklausel als unzulässig verworfen. 2009 nahmen an der Direktwahl zum Europäischen Parlament 32 Parteien und sonstige politische Vereinigungen teil. Von diesen wurden wegen der Fünf-Prozent-Sperrklausel nur sechs Parteien bei der Sitzverteilung berücksichtigt. Indem also 10,8 Prozent der gültigen Stimmen, die auf die anderen Parteien entfielen, unberücksichtigt blieben, erhielten weitere sieben Parteien und politische Vereinigungen keinen Sitz im Europaparlament.
Die Piratenpartei Deutschland strebt nach einer möglichst hohen demokratischen Gleichberechtigung aller Menschen. Wir PIRATEN wollen die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen steigern und die Partizipation fördern. Die allgemeine und abstrakte Behauptung, ohne Sperrklausel werde der Einzug kleinerer Parteien und Wählergemeinschaften in das Europäische Parlament erleichtert und in der Folge die Willensbildung in diesem Vertretungsorgan selbstredend erschwert, trägt den spezifischen Arbeitsbedingungen des Europäischen Parlaments und seiner Aufgabenstellung nicht angemessen Rechnung. Daher rechtfertigt die erneute Einführung einer Sperrklausel für die Europawahl 2014 nicht den damit wiederum verbundenen schwerwiegenden Eingriff in die Grundsätze der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit. Wir PIRATEN lehnen deshalb diese Sperrklausel ab.“
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