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Bundesgerichtshof erklärt Internetanschluss zur Lebensgrundlage: Grundsatzurteil bestätigt Haltung der Piratenpartei

Karlsruhe/München – Verbraucher können künftig Schadensersatz verlangen, wenn ihr Internetanschluss durch einen Fehler des Telekommunikationsanbieters ausfällt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute in einem Grundsatzurteil entschieden. In seiner Urteilsbegründung erklärt der BGH die Nutzbarkeit des Internets zum „Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist“. Der BGH erkennt den hohen Stellenwert des Internets im Alltag an und dass „es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt“ hat, „dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht“. (Az.: III ZR 98/12)

Dazu erklärt der Politische Geschäftsführer der Piratenpartei Oberbayern, Dr. Olaf Konstantin Krueger:

„Für die Piratenpartei Deutschland ist die Teilhabe am digitalen Leben in unserer Informations- und Kommunikationsgesellschaft zentral. Der BGH erkennt Schadensersatzansprüche bei Ausfall eines Internetzugangs an: Dies kommt der Forderung der PIRATEN nach Barrierefreiheit teils entgegen. Aber es geht um mehr. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat den Zugang zum Internet ja schon zu einem grundlegenden Menschenrecht erklärt. Und die Staatengemeinschaft ist bereits dazu aufgerufen, Online-Anonymität zu respektieren, Online-Privatsphäre- und Datenschutzgesetze zu erlassen und Online-Diffamierung zu entkriminalisieren. Die Piratenpartei fordert daher neben einem barrierefreien Zugang zum Internet und einem freien Informations- und Meinungsaustausch online, dass jeder Einzelne, staatlich gewährleistet, am digitalen Leben gleichberechtigt teilhaben kann, insbesondere in Angelegenheiten, die ihn selbst angehen.“

 

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