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Adolf Hitler, die Bayerische Staatsregierung und das Urheberrecht

Foto: hellochris, Lizenz: CC BY-SA 2.0

Beitrag erschienen auf der Website des Landesverbands Bayern.

Es ist 2015, das Jahr, in dem wir keine Ferien auf dem Mond oder dem Meeresboden machen können, wie uns das vor 50 Jahren versprochen wurde. Statt dessen tragen wir ein brieftaschengrossen flaches Gerät bei uns, mit dem wir von überall aus alle Bücher, Filme, Zeitungen der Welt ansehen und mit jedem anderen, der ebenfalls so ein Gerät dabei hat, sprechen oder Nachrichten austauschen können. Weltweit. Und alles, was wir mit diesen Geräten machen, wird von Geheimdiensten kontrolliert und aufgezeichnet. Eine seltsame Zukunft haben wir uns da zurecht gezimmert.

Mit dem Jahr 2015 endet außerdem, wie sich manche unter uns erinnern, der nach internationalen Verträgen 70 Jahre über den Tod des Autors hinausreichende urheberrechtliche Schutz einer ursprünglich 1925 veröffentlichten, etwas wirren Propagandaschrift namens „Mein Kampf“. Ab 2016 dürfte also jeder das Pamphlet nachdrucken und verkaufen – zumindest, was das Urheberrecht betrifft.

Warum nicht früher? Das Urheberrecht bezieht sich doch auf den Urheber, oder notfalls seine, in diesem Fall nicht vorhandenen Erben? Da sich allerdings das nach Kriegsende neu gegründete Bundesland Bayern mit Zustimmung der US-Befreierarmee zum Rechts- und Besitznachfolger, also Erben von Herrn Hitler erklärte (juristisch gewagt, aber auch gerichtlich schwer angreifbar), gingen damit auch die Urheberrechte an diesem „Kampf“ an Bayern über. Wohlgemerkt, aufgrund von Behauptungen der ersten, noch von den USA eingesetzten und nicht etwa demokratisch gewählten bayerischen Staatsregierung.

Ein urheberrechtlicher Schutz bezieht sich übrigens nur auf eine erneute kommerzielle Verwendung; der Besitz, Weiterverkauf oder die Privatkopie der Hitler-Bibel (die in der braunen Zeit von Standesbeamten an frisch getraute Paare übergeben wurde) waren die ganze Zeit über legal. Auch wenn es sich im konkreten Fall um ein wirklich übles, menschenverachtendes Machwerk handelt, wurde dennoch das Urheberrechtsgesetz dazu missbraucht, eine Wiederveröffentlichung zu unterbinden – andernfalls hätten die verantwortlichen Institutionen klar Stellung beziehen müssen. Sich hinter internationalen urheberrechtlichen Regeln zu verstecken ist aber natürlich viel bequemer, als offen gegen den Faschismus Fahne zu zeigen.

Mit dem Ende des laufenden Jahres 2015 und der damit verbundenen urheberrechtlichen Schutzfrist für das Machwerk muss also eine neue Position dazu gefunden werden. Wäre es nicht, etwa aus geschichtswissenschaftlicher Sicht, wünschenswert, die eklige Hetzschrift freizugeben? Aus dieser Sicht ja – aber wir können natürlich nicht vergessen, dass das Zentralwerk des deutschen Nationalsozialismus die Blaupause für millionenfachen Brudermord an europäischen Mitbürgern mit jüdischem, kommunistischen oder anderem Minoritätenkontext lieferte. Und noch liefert, wenn man die nach offiziellen Schätzungen seit dem Mauerfall 1989 in Deutschland über 800 von Neonazis ermordeten Menschen nicht verdrängt. Das ist Grund genug, ein menschen- und verfassungsfeindliches Schriftwerk wie Adolf Hitlers (und seiner Ghostwriter) „Mein Kampf“ als maximal wissenschaftliche, kommentierte Ausgabe zuzulassen. Nur mit dem Urheberrecht im eigentlichen Sinn hat das alles nichts zu tun.

In anderer Weise schon, weil eben dieses in der braunen Zeit auf Wunsch des deutschen Diktators geändert wurde, so dass ein Weiterverkauf einer gebrauchten Ausgabe verboten war. Der sogenannte „Erschöpfungsgrundsatz“ (der Urheber kann nur über den Erstverkauf einer Kopie seines Werks bestimmen, hat aber keine Rechte am legalen Weiterverkauf) des Urheberrechts wurde also aufgehoben, damit der Autor mehr Einnahmen erzielen konnte. Das verschafft uns Urheberrechtsreformisten das bittere Vergnügen, immer dann „Godwin“ ausrufen zu dürfen, wenn ein heutiges Medienunternehmen, etwas im Softwarebereich, etwas ähnliches versucht. Ein blasser Trost angesichts der epischen Katastrophe, die uns das Buch, sein Verfasser und die Ausführung der darin gelisteten wahnsinnigen Pläne beschert haben.

Weiteres lest ihr z.B. beim Journalisten Giesbert Damaschke, der das Thema schon vor sieben Jahren sehr gründlich recherchiert hat. Die privaten wie öffentlich-rechtlichen Medien nähern sich dem schwierigen Thema bereits viel unpräziser: tagesschau, br, dw, spon

http://www.damaschke.de/notizen/index.php/zur-rechtslage-von-mein-kampf/
http://www.tagesschau.de/inland/meinkampf-verbot-100.html
http://www.br.de/nachrichten/mein-kampf-hitler-100.html
http://www.dw.de/der-schwierige-umgang-mit-hitlers-mein-kampf/a-16718197
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/adolf-hitlers-mein-kampf-verbot-bleibt-nach-justizminister-treffen-a-977582.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Godwin%E2%80%99s_law

Hinweis: Dieser Kommentar wurde von Fritz Effenberger geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des ganzen Landesverbandes dar. Alle Mitglieder können Kommentare über das entsprechende Formular bei der SG Digitale Medien einreichen.

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