Bundesverfassungsgericht erklärt Vorratsdatenspeicherung (VDS) für verfassungswidrig.
Zum wiederholten Male zeigt sich, dass in diesem Land nur eine Instanz bereit ist, die Freiheit der Bürger zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte heute, dass die Vorratsdatenspreicherung grundgesetzwidrig ist. Die Piratenpartei begrüßt dieses Urteil ausdrücklich und hofft, dass mit dieser Schelte die etablierten Parteien sowie die Bundesregierung endlich gelernt haben, dass Bürgerrechte ein unveräußerliches Gut sind.
„Dieses Gesetz ist nicht das erste und leider nur eines von vielen, die die Rechte der Bürger zugunsten einer vermeintlichen Sicherheit bis ins Mark beschneidet“, so Michael Schönitzer, politischer Geschäftsführer des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei, „Diese Schelte des des Bundesverfassungsgerichts an die bisher Regierenden Parteien gibt uns neue Kraft, uns gegen die lange Liste an Grundrechtseinschränkungen einzusetzen. Das Urteil zeigt, dass wir gebraucht werden als Gegenpol zu den etablierten Parteien im Kampf um die Bürgerrechte.“
Wie stark die VDS in die Grundrechte des einzelnen eingreift und wie gläsern der einzelne Bürger dadurch wird, zeigte der Chaos Computer Club in einer Studie, die er erstellt hat.
Aber: das Gericht kippt zwar die aktuelle Regelung. Doch lässt das Gericht offen, ob und wie eine Speicherung dennoch möglich ist. Denn die EU-Richtlinie wird nicht für ungültig erklärt – sie bleibt auch für Deutschland bestehen. Die Arbeit ist also noch nicht beendet. Wir werden den auf uns zukommenden Prozess kritisch begleiten und dafür sorgen, dass es nie wieder zu einer Vorrats-Speicherung kommt.
Hintergrund
Im Jahr 2007 wurde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Damit wurde eine Direktive der Europäischen Union umgesetzt. Seitdem werden die Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung gespeichert, die über Telefon, Handy und E-Mail entstanden sind. So ist es möglich, Bewegungsprofile zu erstellen und die Beziehungen von Menschen untereinander nachzuvollziehen. Es ist bereits nachgewiesen, dass das Gesetz deutliche Auswirkungen auf das Kommunikationsverhalten der Bürger hat. Die Menschen passen sich der Überwachung an und vermeiden es, Kontakt zu Personen aufzunehmen, die sie in Verruf bringen könnten. Dazu zählen zum Beispiel Drogenberatungsstellen oder Psychotherapeuten.